Unsere Prüfingenieure von Ingenieur- und Sachverständigenbüro Heil führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive „Abgasuntersuchung“ für Sie durch.
Seit der Öffnung des Monopols für amtliche Dienstleistungen hat sich die GTÜ als Mitbewerber zu TÜV und DEKRA etabliert. Auch die GTÜ führt die Hauptuntersuchung inkl. „Abgasuntersuchung“ für Sie durch“. Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch und handeln damit im hoheitlichen Auftrag. Somit sind auch unsere Prüfingenieure von Ingenieur- und Sachverständigenbüro Heil befähigt die Hauptuntersuchung vorzunehmen. Ihre fundierten Kenntnisse im KFZ-Bereich haben Ingenieur- und Sachverständigenbüro Heil und Kollegen durch langjährige Ausbildung und Erfahrung erworben. Als Partner der GTÜ sind sie auch technisch und informatorisch immer auf dem neuesten Stand.
Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen sich unsere Prüfingenieure von Ingenieur- und Sachverständigenbüro Heil für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.
GTÜ-Tipp: Wie lese ich die HU-Plakette?
Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre.
2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Vorsicht bei Fristüberziehung!
Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette! Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben der erhöhten Prüfgebühr ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Nutzen Sie den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei hier für die rechtzeitige E-Mail-Erinnerung zur nächsten Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges. (Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.)
Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten
Mit der „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ hat die Bundesregierung das „Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr“ vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung – ohne aufwändiges „Vollgutachten“. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen. Dies ermöglicht Ihnen, Ihre HU direkt vor Ort bei uns vornehmen zu lassen.
Sicher durch die HU – mit Checklisten
Um Ihnen den Weg durch die HU zu erleichtern, haben wir Ihnen einige Checklisten zusammengestellt.
Laden Sie sich die Checklisten bei der GTÜ ganz einfach herunter!
HU-Frist überzogen?
Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet, als die „normale“ HU. Im Fall der Fristüberziehung sollten Sie deshalb so schnell wie möglich einen Termin mit unserem Büro vereinbaren.